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Würzburg: Stadt verschickt Benachrichtigungen für Bürgerentscheid rund um Talavera-Parkplätze

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22.06.2022, 06:00 Uhr in Lokales
Der Stimmzettel für den Talavera-Bürgerentscheid
Foto: Funkhaus Würzburg

Am 24. Juli entscheidet sich in Würzburg, ob die Parkplätze auf der Talavera kostenlos bleiben oder kostenpflichtig werden und dafür das Straßenbahnfahren in der zentralen Innenstadt kostenfrei wird.

Dann finden nämlich die Bürgerentscheide dazu statt. Seit dieser Woche verschickt die Stadt deshalb die Abstimmungsunterlagen an die rund 103.000 stimmberechtigten Würzburgerinnen und Würzburger.

Zwei Fragen werden gestellt

Abgestimmt wird einmal über das Bürgerbegehren „Kostenfreies Parken auf der Talavera" – wer hier für JA stimmt, spricht sich dafür aus, dass die Parkplätze auf der Talavera weiterhin kostenfrei bleiben.

Zum anderen wird über das Ratsbegehren „Besser in den Bischofshut“ abgestimmt. Eine JA-Stimme hier spricht sich für kostenfreies Straßenbahnfahren im Bischofshut aus, finanziert durch die Bewirtschaftung der Talavera-Parkplätze. Abstimmen können alle Berechtigten in einem von insgesamt 45 Stimmbezirken.

In den Benachrichtigungen sind der zugewiesene Stimmbezirk und der Abstimmungsraum angegeben, sowie die Info, ob der Abstimmungsraum barrierefrei ist.

Briefabstimmung möglich

Die Abstimmungsbenachrichtigung enthält einen Abstimmungsschein und die Unterlagen für die Briefabstimmung. Wer sich für eine Briefwahl entscheidet, muss sicherstellen, dass die Unterlagen bis spätestens Sonntag, den 24. Juli, um 18 Uhr bei der jeweiligen Abstimmungsstelle eingehen. Nähere Informationen finden sich auch in den Unterlagen, die in den nächsten Tagen per Post kommen.

Voraussetzungen bei einem Bürgerentscheid

Beim Bürgerentscheid ist ein Quorum von mind. 10% vorgesehen. Das heißt, die Mehrheit der abgegebenen Stimmen des jeweiligen Bürgerentscheides (Ja- oder Nein-Stimmen) muss mindestens 10 % erreichen. Bei rund 103.000 Wahlberechtigten wären das ca. 10.300 Personen.

Wird dieses Quorum von 10 % nicht erreicht, bleibt der jeweilige Bürgerentscheid rechtlich bedeutungslos, bei Stimmengleichheit wären beide Bürgerentscheide abgelehnt.

Erreichen sowohl Bürgerentscheid 1 als auch 2 mindestens das Abstimmungsquorum bei den Ja-Stimmen und gibt es mehr Ja- als Nein-Stimmen, ist eine Stichfrage nötig.

Bei dieser zählt die einfache Mehrheit. Die Stichfrage ist nicht nötig, wenn ein Bürgerentscheid angenommen und der andere abgelehnt wird, oder einer von beiden oder beide das Quorum nicht erreichen.

Ein Bürgerentscheid gilt wie ein Stadtratsbeschluss und muss innerhalb eines Jahres umgesetzt werden.