Würzburg: Urteil im Geiselwind-Prozess erwartet
Vor dem Würzburger Landgericht wird am Montag im Geiselwind-Prozess das Urteil erwartet. Angeklagt ist der Geschäftsführer des Freizeitparks. Dem 39-Jährigen wird vorgeworfen, Arbeitsentgelt veruntreut und Kurzarbeitergeld für Renovierungsmaßnahmen eingesetzt zu haben. Der Schaden beläuft sich laut Staatsanwaltschaft auf etwa 370.000 Euro.
Bereits jetzt zeichnet sich ab: Der Prozess könnte mit einer Bewährungsstrafe von eineinhalb bis zwei Jahren enden. Darauf hatten sich Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung verständigt – im Gegenzug legte der 39-Jährige ein umfassendes Geständnis ab. Er habe große Zukunftsängste aufgrund der Corona-Pandemie gehabt.