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Mainfranken: Corona-Lockerungen ab heute

Topnews
07.06.2021, 05:20 Uhr in Lokales
Eine Darstellung des Coronavirus in dunkelblau
Symbolbild: pixabay.com

Auf Bayern kommen ab Montag neue Corona-Lockerungen zu. Das hat Ministerpräsident Markus Söder vergangenen Freitagmittag nach einer Kabinettssitzung angekündigt. Söder spricht von einem Schritt in Richtung mehr Normalität. Die dritte Welle laufe langsam aus, die Impfungen kämen voran. Es sei nun an der Zeit zu lockern.

Grundsätzlich gibt es in Bayern nur noch die Inzidenz-Schwellen 50 und 100. Bei einem Wert über 100 gelten dann, wie bislang auch, die Regeln der Bundesnotbremse.

In den Inzidenz-Bereich unter 50 zählen aktuell Stadt und Landkreis Würzburg und der Kreis Main-Spessart. In Kitzingen und Stadt- und Landkreis Schweinfurt gelten die Regeln für die Inzidenz 50 bis 100. Im Kreis Schweinfurt ist das der Fall, weil hier die Marke von 50 bislang noch nicht fünf Tage am Stück unterschritten wurde.

Der Katastrophenfall in Bayern ist dann aufgehoben. Damit kehrt wieder mehr Normalität in den Verwaltungen ein. Das bedeutet unter anderem, dass die Kommunen keine Allgemeinverfügungen mehr erlassen müssen, es gelten automatisch die Vorgaben des Freistaats.

Kontaktbeschränkungen: Zwischen 50 und 100 dürfen sich bis zu 10 Personen aus maximal drei Haushalten treffen. Bei einer Inzidenz unter 50 dürfen sich auch zehn Personen, unabhängig von der Zahl der Haushalte treffen.

Private Feiern (Hochzeiten, Taufen, Geburtstage etc.): Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 sind 50 Gäste im Freien und 25 Innen erlaubt. Die Gäste müssen aber einen negativen Coronatest vorweisen. Bei einer Inzidenz unter 50 sind im Freien bis zu 100 und im Innern bis zu 50 Gäste und ohne Test erlaubt.

Schule, Kita und Hochschule: An den Schulen findet bei einer Inzidenz unter 50 wieder regulärer Präsenzunterricht statt. Bei einem Wert zwischen 50 und 100 gibt es Wechselunterricht. Das gilt bis 21. Juni, danach gehen alle Schulen bei einer Inzidenz unter 100 in den Präsenzunterricht über. Es sind zwei wöchentliche Tests erforderlich. Das Testergebnis gilt künftig auch außerschulisch (Selbsttestausweis).

Bei den Kitas gilt bei einer Inzidenz unter 100 grundsätzlich regulärer Betreuungsbetrieb. An den Hochschulen sind Präsenzveranstaltungen in Abhängigkeit der Raumgröße möglich, dabei gilt Masken- und Testpflicht.

Handel: In den Geschäften entfällt bei einer Inzidenz von unter 100 die allgemeine Terminpflicht komplett. Die Regelungen zur Kundenanzahl nach Ladengröße bleiben bestehen.

Gastronomie: Speisegaststätten dürfen nun auch wieder ihre Räumlichkeiten für Gäste öffnen. Die Sperrstunde wird auf 24 Uhr nach hinten verlegt. Bei einer Inzidenz über 50 ist ein negativer Coronatest nötig. Hotels können wieder an aller Personen vergeben werden, sofern diese mit den Kontaktbeschränkungen konform sind. Bei einer Inzidenz unter 50 reicht ein negativer Test bei der Anreise aus. Liegt die Inzidenz zwischen 50 und 100 ist alle 48 Stunden ein negativer Coronatest nötig.

Der Hotel- und Gaststättenverband Unterfranken freut sich über die Öffnungsmöglichkeiten. Gleichzeitig wurde aber kritisiert, dass ein Wochenende zum Vorbereiten zu wenig Zeit ist. Deshalb könnte es sein, dass einige Lokale am Montag innen noch nicht öffnen.

Freizeiteinrichtungen: Freizeitparks, Schwimmbäder, Solarien, Indoor-Spielplätze, Stadtführungen etc. dürfen wieder öffnen. Auch hier ist bei einer Inzidenz über 50 ein Test nötig. Clubs und Diskotheken sowie Bordellbetriebe bleiben weiterhin geschlossen. Hier stellte Söder eine Öffnung im Sommer in Aussicht.

Die Kissalis Therme in Bad Kissingen wird noch nicht öffnen. Hier wartet man noch auf die genauen Rahmenbedingungen zur Öffnung. Auch das Freizeitland in Geiselwind will noch nicht aufmachen. Möglich wäre es mit negativem Corona-Test, da im Landkreis Kitzingen die Inzidenz über 50 liegt. Hier fehlen nach Angaben des Parks aber noch 60 Mitarbeiter. Geöffnet werden soll Anfang Juli.

Kultur: Außenveranstaltungen dürfen 500 anstatt höchstens 200 Gäste empfangen. Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 ist ein Test nötig. Laien-Ensembles im Musik- und Theaterbereich dürfen indoor und outdoor ohne Obergrenze proben. Die Zahl der Teilnehmer richtet sich nach der Größe des Raumes. Außerschulischer Musikunterricht kann wieder stattfinden.

Gottesdienste: Bei einer Inzidenz unter 100 darf wieder gesungen werden, bei Gottesdiensten im Innern mit Maske.

Sport: Bei Sportveranstaltungen im Freien sind bis zu 500 Zuschauer erlaubt. Es gilt keine Gruppenobergrenze mehr. Mannschaftssportarten wie Fußball und Handball sind damit auch wieder im Amateur-Bereich möglich. Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 müssen die Sportler einen negativen Test vorlegen.

Alten- und Pflegeheime: Bei einer Inzidenz unter 50 entfällt die Testpflicht für Besucher. Gemeinschaftsveranstaltungen dürfen indoor mit 25, im Freien mit 50 Personen abgehalten werden.