Mainfranken: Corona-Lockerungen in Würzburg, Main-Spessart und Schweinfurt
Die Corona-Inzidenzen in Mainfranken sinken vielerorts. In der Stadt Würzburg, dem Landkreis Main-Spessart und der Stadt Schweinfurt stehen ab Dienstag Lockerungen an:
In der Stadt Würzburg und dem Kreis Main-Spessart lag die Inzidenz dort 5 Tage in Folge unter 50. Das gilt nun:
• Öffnungen: Der inzidenzabhängige Handel darf regulär öffnen - also auch ohne Termin. Zu inzidenzunabhängigen Läden zählen nur der Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörakustiker, Tankstellen, Tierbedarfsmärkte und der Großhandel. Nun wieder Inzidenzunabhängig sind auch: Ladengeschäfte der körperfernen Dienstleistungsbetriebe und der Handwerksbetriebe, Gartenmärkte, Blumenfachgeschäfte und Buchhandlungen.
• Gastronomie: Die Außengastronomie darf bis 22 Uhr öffnen. Gäste aus zwei Hausständen dürfen ohne Corona-Test an einem Tisch sitzen. Für Genesene und Geimpfte entfällt die Testpflicht generell. Weitere Hygieneregeln gelten aber, unter anderem müssen die Kontaktdaten angegeben werden. In Main-Spessart braucht es zudem weiterhin einen negativen Corona-Test.
• Schule und Kita: In Schulen ist nach Pfingsten – nach aktuellem Stand - Präsenzunterricht mit Test und Maske möglich. Schüler und Lehrer müssen sich weiter regelmäßig testen. Kitas dürfen in Regelbetrieb arbeiten. Eine Testpflicht gibt es dort nicht, nur ein Angebot.
• Sport: Kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport unter freiem Himmel mit bis zu 25 Personen ist möglich. Fitnessstudios dürfen mit Termin und Kontaktdatennachverfolgung öffnen. In Main-Spessart braucht es zudem weiterhin einen negativen Corona-Test. Hier laufen noch Abstimmungen mit dem Ministerium.
• Kultur: Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Objekte der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen und vergleichbare Kulturstätten sowie zoologische und botanische Gärten können öffnen. Daneben dürfen auch Theater, Konzert- oder Opernhäuser und Kinos öffnen. Es gelten aber Schutzkonzepte. In Main-Spessart braucht es zudem weiterhin einen negativen Corona-Test. Hier laufen noch Abstimmungen mit dem Ministerium.
• Veranstaltungen: Kultur- und Sportveranstaltungen dürfen unter freiem Himmel und mit festem Sitzplatz für bis zu 250 Besucher öffnen.
• Hotels/Unterkünfte/Campingplätze, etc.: Dürfen Touristen beherbergen. Auch können Wellness- und Spa-Bereiche für Übernachtungsgäste geöffnet werden. Bei Einreise und danach alle 48 Stunden muss ein mindestens 24 Stunden alter Corona-Test vorgelegt werden.
In der Stadt Schweinfurt entfällt am Dienstag die Bundesnotbremse. Dort lag die Inzidenz zuvor stabil unter 100.
• Öffnungen: Der Inzidenzabhängige Handel darf Click und Meet anbieten.
• Nächtliche Ausgangssperre: Entfällt
• Gastronomie: Die Außengastronomie darf bis 22 Uhr mit Terminvereinbarung öffnen. Gäste aus zwei Hausständen dürfen mit Corona-Test an einem Tisch sitzen. Für Genesene und Geimpfte entfällt die Testpflicht generell. Weitere Hygieneregeln gelten außerdem.
• Körpernahe Dienstleistungen: Hier entfällt die Corona-Test-Pflicht.
• Schule und Kita:
Nach aktuellem Stand dürfte nach den Pfingstferien Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand für alle Jahrgangsstufen in allen Schularten stattfinden. Es gelten aber spezielle Hygiene-Regeln, unter anderem müssen zwei Mal pro Woche Corona-Tests gemacht werden. Kitas dürfen derzeit in festen Gruppen betreuen.
• Sport: Kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport unter freiem Himmel bei Vorlage eines aktuellen negativen Corona-Tests. Fitnessstudio kann mit Test und Termin öffnen.
• Kultur: Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Objekte der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen und vergleichbare Kulturstätten sowie zoologische und botanische Gärten können nach vorheriger Terminbuchung öffnen. Daneben dürfen auch Theater, Konzert- oder Opernhäuser und Kinos wieder öffnen. Besucher müssen dabei einen negative Corona-Test vorweisen.
• Veranstaltungen: Kultur- und Sportveranstaltungen dürfen unter freiem Himmel und mit festem Sitzplatz für bis zu 250 Besucher öffnen. Außerdem ist ein Corona-Test nötig.
• Hotels/Unterkünfte/Campingplätze, etc.: Dürfen Touristen beherbergen. Auch können Wellness- und Spa-Bereiche für Übernachtungsgäste geöffnet werden. Bei Einreise und danach alle 48 Stunden muss ein mindestens 24 Stunden alter Corona-Test vorgelegt werden.