München / Mainfranken: Kabinett beschließt weitere Corona-Verschärfung
Bayern/Mainfranken: 10-Punkte-Corona-Plan - Ausgangsbeschränkung ab Mittwoch.Die Maßnahmen im Kampf gegen Corona werden nochmal drastisch verschärft. Das hat das bayerische Kabinett am Sonntagmittag beschlossen. Am Dienstag muss der Landtag noch abstimmen, die folgenden Regelungen sollen dann ab Mittwoch, 9. Dezember, ab 0 Uhr gelten. Die Regelungen im Einzelnen:1. Der Katastrophenfall in Bayern wird ausgerufen. So können die Kliniken bayernweit besser koordiniert werden.2. Es gilt eine allgemeine Ausgangsbeschränkung. Das Haus darf nur aus triftigen Gründen verlassen werden. Welche Punkte genau zu triftigen Gründen zählen, ist im Anschluss an diese Meldung als weiterführender Link zu finden. Zudem gilt ab einer 7-Tage-Inzidenz von 200 von 21 bis 5 Uhr eine Ausgangssperre. Sonderregelung: Die Lockerung auf zehn Personen, die sich treffen dürfen, gilt nur für die Weihnachtsfeiertage (23. bis 26. Dezember) und NICHT für Silvester.3. Der Präsenzunterricht für ältere Schüler wird deutlich eingeschränkt: Ab der 8. Klasse wird ab Mittwoch Wechselunterricht stattfinden. Abschlussklassen sind ausgenommen. Alle Berufsschulen wechseln in den Distanzunterricht. In Hotspot-Regionen gilt dies auch ab der 8. Klasse.4. Geschäfte bleiben offen. Die Kundenzahl wird stärker überwacht.5. Bei allen Gottesdiensten gilt künftig auch am Platz Maskenpflicht sowie ein Gesangsverbot.6. Der Konsum von Alkohol ist in Innenstädten und sonstigen Orten unter freiem Himmel untersagt. Durchgängige Maskenpflicht gilt künftig auch für alle Beteiligten bei sämtlichen Versammlungen nach dem Bayerischen Versammlungsgesetz.7. Der Grenzverkehr wird eingeschränkt. Bei Grenzübertritt muss ein negativer Corona-Test vorliegen oder es muss sich in Quarantäne begeben werden. Der negative Corona-Test gilt nicht für Familien 1. und 2. Grades und Pendler.8. Auch in Alten- und Pflegeheimen treten neue Regelungen in Kraft: Ein getesteter Besucher pro Tag ist erlaubt, Mitarbeiter müssen sich mindestens zweimal die Woche testen lassen. Besucher und Mitarbeiter müssen eine FFP2-Maske Tragen. Bei einem Ausbrauch soll eine Abverlegung in Quarantäne oder eine Reha-Einrichtung stattfinden.9. Gesundheitsämter werden einheitlich angewiesen die Software SORMAS zum Pandemiemanagement und zur Kontaktnachverfolgung zu verwenden.10. Homeoffice soll umgesetzt werden, wo es nur geht. Die Präsenz in Behörden wird, soweit es geht, reduziert.(Diese Meldung wird laufend aktualisiert)