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Schuldig oder nicht schuldig - Das Amt der Schöffinnen und Schöffen

12.10.2022, 17:13 Uhr in Stadtgespräch
Strafjustizzentrum 1 Foto Andreas Pilhofer
Foto: Funkhaus Würzburg

„Im Namen des Volkes" – unter dieser Überschrift ergehen Urteile im Strafprozess. Ob schuldig oder nicht schuldig, das entscheidet der Richter nicht allein, sondern gemeinsam mit jeweils einer Schöffin und einem Schöffen. Das sind ehrenamtliche Richter und sie sind genau gleichberechtigt zum Berufsrichter, können also sowohl über die Schuldigkeit als auch über das Strafmaß mitentscheiden.

Sie haben eine besonders verantwortungsvolle Aufgabe, genaue Voraussetzungen gibt es aber nur wenige: sie müssen Deutsche Staatsbürger und der Deutschen Sprache mächtig sein und zwischen 25 und 69 Jahre alt sein. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, ist von der Wahl ausgeschlossen. Anfang 2023 werden die Schöffinnen und Schöffen bundesweit und demnach auch in Mainfranken auf Vorschlag der Gemeinden von einem Wahlausschuss gewählt. Ab Januar 2023 können sich Interessierte in ihrer Gemeinde über die Vorschlagsliste für das Ehrenamt bewerben.

Im Freistaat sind nach Angaben des Justizministeriums derzeit mehr als 4600 Schöffinnen und Schöffen aktiv, ihre Amtsperiode endet 2024. Die neue Amtszeit dauert dann bis 2028.

Mehr Infos gibt es hier:

https://www.schoeffen-bayern.de/Start/

https://www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/