Kommunalwahl Knigge - Wie wähle ich richtig

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Am 8. März ist Kommunalwahl – und egal ob Ihr schon vorher per Brief oder erst am Wahlsonntag in der Kabine abstimmt – die Wahlzettel sind diesmal richtig lang und für viele etwas unübersichtlich.

Wie viele Stimmen hat man – und wie geht das überhaupt, dieses „Kumulieren“ oder „Panaschieren“?

 

Wir haben den Überblick:

  • Es gibt in den meisten Städten und Gemeinden dieses Mal vier Wahlzettel: Die für die Bürgermeisterwahl, Kreistagswahl, die Landräte und den Städte- oder Gemeinderat.

 

Bürgermeisterwahl:

  • Nur eine Stimme – für Euren Favoriten

 

Landratswahl:

  • Ihr wählt einen Kandidaten oder Kandidatin – nur eine Stimme

 

Kreistag und Gemeinde- oder Stadtrat:

  • Entweder: Eine Liste ankreuzen. Damit gebt Ihr alle Eure möglichen Stimmen zu dieser Wahl an einen Listenvorschlag, Eure Stimmen werden dann auf alle Kandidierenden auf der Liste verteilt. Es gilt dann: Keine weiteren Kreuze oder Stimmen vergeben!
  • Oder: „Panaschieren“ – das bedeutet: Ihr könnt Eure Stimmen wie Ihr wollt auf verschiedene Personen verteilen – über Listengrenzen hinaus.
  • Ihr könnt auch „Kumulieren“ – das heißt: Ihr habt bis zu DREI Stimmen pro Person, wenn Euch ein Kandidat oder eine Kandidatin besonders gefällt. Achtung: Mehr als drei Stimmen auf eine Person machen den Stimmzettel ungültig.

 

Wieviele Stimmen habt Ihr insgesamt?

  • Das hängt von den Plätzen ab, die zu vergeben sind: Im Würzburger Stadtrat sind das z.B. 50 Plätze. Also habt Ihr insgesamt 50 Stimmen, die Ihr, wenn Ihr wollt, beliebig auf jeden, den Ihr unterstützen wollt, verteilen könnt.
  • Ihr könnt auch weniger als die möglichen Stimmen vergeben – das macht Eure Wahl NICHT ungültig.
  • Ihr dürft aber AUF KEINEN FALL MEHR Stimmen vergeben – es heißt also: Rechnen. Wer 51 Stimmen z.B. im Würzburger Stadtrat verteilt, macht damit seinen gesamten Stimmzettel ungültig.

 

Kann man das üben?

 

 

TIPP:

Lasst Euch Zeit! Und: Wenn Ihr doch einen Fehler in der Wahlkabine macht, könnt Ihr denn korrigieren – wichtig: Der Wählerwille muss klar erkennbar sein. Einfach einen neuen Wahlzettel, wenn Ihr Euch komplett verrechnet habt, gibt es nicht immer – ob Ihr einen frischen Zettel bekommt, liegt dann im Ermessen des Wahlleiters vor Ort, denn es gibt natürlich nicht unendlich Wahlzettel.

Und nicht vergessen: Nicht nur in der Wahlkabine ist die Wahl frei und geheim – bedenkt das auch, wenn Ihr zuhause Euren Wahlzettel ausfüllt und alles berechnet. 

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