Der Kilometerstand soll öfter im amtlichen Register stehen

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Der Kilometerstand eines Autos wird in Deutschland bei jeder Hauptuntersuchung an ein zentrales Register gemeldet, in der Regel also alle zwei Jahre. Nach Plänen, über die in Brüssel verhandelt wird, soll dieser Abstand bei Fahrzeugen mit Funkverbindung auf drei Monate schrumpfen. Die Hersteller sollen die Werte dann selbst liefern, und auch Werkstätten sollen Kilometerstände melden. Das Ziel ist, dass sich die Laufleistung eines Gebrauchtwagens leichter nachprüfen lässt.

In Unterfranken wechselten im Jahr 2025 rund 107000 Pkw den Halter. Das waren fast dreimal so viele, wie neu zugelassen wurden. In Stadt und Landkreis Würzburg standen knapp 20000 Halterwechseln rund 8400 Neuzulassungen gegenüber. Die Zahlen stammen vom KBA, der Bundesbehörde in Flensburg, die das zentrale Fahrzeugregister führt. Käufer von Gebrauchtwagen sind die Gruppe, an die sich die Pläne richten.

Verhandelt wird über eine Reform der europäischen Regeln für die technische Überwachung von Fahrzeugen, zu der in Deutschland die Hauptuntersuchung gehört, im Alltag meist TÜV genannt. Die Europäische Kommission hat die Reform 2025 vorgeschlagen. Der Rat, in dem die Regierungen der Mitgliedstaaten vertreten sind, legte seine Position im Dezember 2025 fest. Das Europäische Parlament machte am 21. Mai 2026 den Weg für Gespräche mit dem Rat frei. Seit dem Sommer suchen beide Seiten nach einem gemeinsamen Text.

Rat und Parlament wollen beide, dass jeder Mitgliedstaat die Kilometerstände von Pkw und leichten Transportern in einer nationalen Datenbank oder im nationalen Fahrzeugregister erfasst. Die Hersteller sollen verpflichtet werden, die Werte ihrer vernetzten Fahrzeuge alle drei Monate zu übermitteln, und zwar vom Tag der ersten Zulassung an. Als vernetzt gilt nach dem Text des Rates ein Auto, das ab Werk eine Funkverbindung hat und Kilometerstände übertragen kann.

In Deutschland gibt es ein solches Register bereits. Seit dem 20. Mai 2018 müssen die Prüfstellen den Kilometerstand, den sie bei einer Hauptuntersuchung ablesen, an das zentrale Fahrzeugregister beim KBA melden. Neuwagen müssen nach Angaben des ADAC nach 36 Monaten zum ersten Mal zur Prüfung und danach in der Regel alle zwei Jahre.

Nach diesen Fristen kommt der erste Eintrag aus einer Hauptuntersuchung, wenn ein Auto drei Jahre alt ist. Bis zum Alter von zehn Jahren sind es vier Einträge, nämlich nach drei, fünf, sieben und neun Jahren. Die Meldung alle drei Monate brächte bis zur ersten Hauptuntersuchung zwölf Werte und in zehn Jahren 40, zehnmal so viele wie die Prüfungen. Der erste Wert läge drei Monate nach der Zulassung vor statt drei Jahre danach.

Der Text des Rates begründet die Pflicht mit den Grenzen des heutigen Systems. Weil die erste Prüfung in den meisten Mitgliedstaaten erst nach vier Jahren ansteht und danach in vielen Ländern nur alle zwei Jahre, bleibe die Wirkung der bisherigen Erfassung begrenzt. Ein zurückgedrehter Kilometerzähler ist eine Betrugsmasche beim Autokauf, die Käufer nach dieser Begründung über den Verschleiß und den Wartungsbedarf eines Wagens täuscht. Das Europäische Parlament nannte die Manipulation schon 2018 ein ernstes und in der ganzen EU verbreitetes Problem. Studien, auf die es sich damals stützte, schätzten den Anteil betroffener Autos auf 5 bis 12 Prozent der im Inland verkauften Gebrauchtwagen.

Die Meldung durch die Hersteller erfasst nur Autos mit Funkverbindung. Nach Zahlen des KBA waren die in Deutschland zugelassenen Pkw am 1. Januar 2026 im Schnitt 10,9 Jahre alt. Wie viele der rund 878000 Pkw in Unterfranken ihren Kilometerstand per Funk übertragen können, geht aus der Statistik nicht hervor. Für alle anderen kämen neben der Hauptuntersuchung vor allem die Werkstätten als Quelle in Frage.

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Der Rat will nur die Werkstätten zur Meldung verpflichten, die von den Herstellern zugelassen sind, also die Vertragswerkstätten. Ob auch freie Betriebe melden müssen, soll jeder Mitgliedstaat selbst entscheiden. Das Parlament will jeden Betrieb einbeziehen, der für eine Reparatur oder Wartung eine Rechnung ausstellt, sofern die Arbeit eine Stunde oder länger dauert. Kürzere Arbeiten könnten die Mitgliedstaaten nach seinem Text ebenfalls erfassen lassen.

Für das Parlament führt der Abgeordnete Jens Gieseke von der CDU die Verhandlungen. Nach der Abstimmung im Verkehrsausschuss am 5. Mai nannte er als Ziel, Europas Straßen sicherer und die Prüfungen effizienter zu machen und stärker gegen Betrug vorzugehen, ohne Verbraucher und Betriebe zusätzlich zu belasten. Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe unterstützt das Ziel, Tachomanipulation wirksamer zu bekämpfen. Zusätzliche Dokumentationspflichten für Werkstätten sieht der Verband kritisch. Der Aufwand für kleine und mittlere Betriebe müsse begrenzt bleiben, und die Grenze von einer Stunde sei ein wichtiger Schritt zur Entlastung.

Nach dem Text des Rates erhält der eingetragene Halter Zugang zu den gespeicherten Werten, und die Mitgliedstaaten sollen Kaufinteressenten darüber informieren, dass der Halter diese Aufzeichnungen einsehen kann. Für die Auskunft an den Halter dürften die Staaten eine Verwaltungsgebühr verlangen. Das Parlament will, dass Kaufinteressenten aus jedem Mitgliedstaat die Kilometerhistorie eines Gebrauchtwagens vor dem Kauf selbst anfordern können, und zwar kostenlos. Die Kommission soll dazu eine Internetseite in allen Amtssprachen der EU einrichten, die den Weg erklärt.

In Deutschland können Halter die beim KBA gespeicherten Kilometerstände schon heute über eine Onlineauskunft abrufen und einem Käufer zur Verfügung stellen. Das hielt der Bundestag im April 2024 in der Antwort auf eine Petition fest. Seit dem 25. November 2025 stellt das KBA außerdem zu jeder neuen Hauptuntersuchung einen digitalen Bericht bereit, der sich beim Verkauf an Dritte weitergeben lässt.

Nicht mehr enthalten ist in beiden Positionen der Vorschlag der Kommission, Autos nach zehn Jahren jedes Jahr statt alle zwei Jahre zur Prüfung zu schicken. Der ADAC begrüßte das Votum des Parlaments ausdrücklich. Die Kommission wies im Rat darauf hin, dass mehrere Teile der Reform, die sie für die wichtigsten hielt, eingeschränkt oder gestrichen worden seien.

Die erste Verhandlungsrunde von Parlament, Rat und Kommission, in Brüssel Trilog genannt, fand am 2. Juli 2026 statt. Seither haben Fachleute beider Seiten nach den Tagesordnungen des Rates in sechs Sitzungen an einem gemeinsamen Text gearbeitet, zuletzt am 28. September. Für den 6. Oktober stand in der zuständigen Arbeitsgruppe des Rates die Vorbereitung der zweiten Runde auf dem Programm. Eine Einigung ist bisher nicht bekannt gegeben worden. Nach der Position des Rates hätten die Mitgliedstaaten nach dem Inkrafttreten drei Jahre Zeit, die neuen Regeln in nationales Recht zu übernehmen.

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